Waffenrecht / Waffengesetz

Wer im Besitz einer "neu verbotenen" Waffe ist, musste diese bis zum 15.08.2022 bei der Kantonspolizei Zürich melden. 
Betroffen sind "neu verbotene" Waffen, die vor dem 12.12.2008 erworben und nicht im Waffenregister eingetragen worden sind.
Seit dem 12.12.2008 braucht es beim Erwerb (durch Leihe, Erbschaft, Kauf, Schenkung, usw.) von Waffen immer einen gültigen Rechtstitel – also einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung. Dies ungeachtet davon, ob die Waffe bei einem Händler oder bei einer Privatperson erworben wird.
 
Der Besitz von altrechtlich erworbenen, "neu verbotenen" Waffen ohne entsprechende Nachmeldung ist verboten und wird konsequent zur Anzeige gebracht.
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