Bundesübungen 2026
Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.
Dokumente
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Auszeichnungslimiten EFS-OP |
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Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025 |
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Schiesspflicht 2025 |
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Waffen ins Eigentum Übertragen ab 2023 |
Obligatorisches Programm
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.
Samstag, 21. Juni 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. August 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
ansonsten riskieren Sie, dass Sie abgewiesen werden.
Mitnehmen (wichtig)
- Aufforderungsschreiben zur Schiesspflicht
- Dienstbüchlein (DB)
- Militärischer Leistungsausweis (MLA)
- Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
- Persönliche Waffe inkl. Magazin und Putzzeug
- Sackmesser und Gehörschutz (Pamir)
Eidg. Feldschiessen
Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:
An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 29. Mai 18.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.