Bundesübungen 2025
Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.
Dokumente
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Auszeichnungslimiten EFS-OP |
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Infoblatt Bundesübungen (EFS und OP) |
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Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025 |
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Schiesspflicht 2025 |
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Waffen ins Eigentum übertragen |
Obligatorisches Programm
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.
Samstag, 21. Juni 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. August 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
bis 30 Minuten vor Schiessende
Mitnehmen (wichtig)
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Persönliche Dienstwaffe inkl. Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Eidg. Feldschiessen
Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:
An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 23. Mai 17.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Wangen ZH
Samstag, 24. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Wangen ZH
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.