Bundesübungen 2025

Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Weitere Informationen über die Schiesspflicht sind HIER zu finden

Dokumente

Auszeichnungslimiten EFS-OP
Infoblatt Bundesübungen (EFS und OP)
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025
Schiesspflicht 2025
Waffen ins Eigentum übertragen

Obligatorisches Programm

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.

Samstag, 21. Juni 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. August 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf

Standblattausgabe ist jeweils 30 Minuten vor Schiessbeginn,
bis 30 Minuten vor Schiessende

Mitnehmen (wichtig) 

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Persönliche Dienstwaffe inkl. Magazin und Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz

Eidg. Feldschiessen

Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:

An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 23. Mai 17.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Wangen ZH
Samstag, 24. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Wangen ZH

Waffe ins Eigentum übernehmen

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.