Bundesübungen 2026

Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Weitere Informationen über die Schiesspflicht sind HIER zu finden

Dokumente

Auszeichnungslimiten EFS-OP
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2025
Schiesspflicht 2025
Waffen ins Eigentum Übertragen ab 2023

Obligatorisches Programm

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.

Samstag, 21. Juni 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. August 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf

Checken Sie spätestens 30 Minuten vor Schiessende ein,
ansonsten riskieren Sie, dass Sie abgewiesen werden.

Mitnehmen (wichtig) 

  • Aufforderungsschreiben zur Schiesspflicht
  • Dienstbüchlein (DB)
  • Militärischer Leistungsausweis (MLA)
  • Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
  • Persönliche Waffe inkl. Magazin und Putzzeug
  • Sackmesser und Gehörschutz (Pamir)

Eidg. Feldschiessen

Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:

An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 29. Mai 18.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf

Waffe ins Eigentum übernehmen

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.