Bundesübungen 2024
Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.
Dokumente
Auszeichnungslimiten EFS-OP | |
Infoblatt Bundesübungen (EFS und OP) | |
Merkblatt - Schiesswesen ausser Dienst 2024 | |
Schiesspflicht 2024 | |
Waffen ins Eigentum übertragen |
Obligatorisches Programm
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.
Samstag, 8. Juni 09.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 31. August 09.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
bis 30 Minuten vor Schiessende
Mitnehmen (wichtig)
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis);
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Persönliche Dienstwaffe inkl. Magazin und Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz
Eidg. Feldschiessen
Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:
An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Mittwoch, 15. Mai 18.00-20.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Freitag, 24. Mai 18.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 25. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.